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AG / GmbH

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Ehe & Erbrecht

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Vorsorgeauftrag

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Gestaltung von Verträgen

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Rechtsberatung

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Aufgrund der langjährigen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte und ebenso eigener früherer Tätigkeiten bei gemeindlichen bzw. kantonalen Stellen (gemeindliches Notariat bzw. Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug) können wir Ihnen unsere Dienstleistungen in sämtlichen Gebieten des Notariatswesen, insbesondere im Gesellschafts-, Sachen-, Ehe- und Erbrecht sowie Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeaufträge) anbieten. Gerne beraten wir Sie umfassend und bereiten sämtliche Urkunden für Sie vor.

Landtwing Law AG, Schlüsselübergabe bei Hauskauf

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit Rechtsnormen über Personenvereinigungen, z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, Genossenschaft und Stiftung.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Vorgängen für die ganze Schweiz:

  • Gründungen von Gesellschaften
  • Eintragung von Einzelfirmen, Zweigniederlassungen oder Stiftungen. etc.
  • Mutationen (Statutenänderungen, Firmennamen, Zweck, Sitz etc.)
  • Stammanteilsübertragungen
  • Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen
  • Fusionen
  • Spaltungen
  • Umwandlungen (z.B. GmbH in AG)
  • Vermögensübertragungen

Gerne bieten wir Ihnen auch c/o-Firmendomizile in der Stadt Zug und der Gemeinde Baar (Allenwinden) an. In unserem Büro in Allenwinden sind auch Shared-Desk-Arbeitsplätze verfügbar.

Wir beraten Sie gerne und bereiten  grundbuchrechtliche Geschäfte für Sie vor wie:

  • Kaufverträge
  • Schenkungen / Erbvorbezüge
  • Sacheinlageverträge
  • Erbganganmeldungen
  • Erbteilungen
  • Stockwerkeigentumsbegründungen
  • Errichtung von Baurechten
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Landumlegungen (Mutationen)
  • etc.

Bei diesen Geschäften ist die Beurkundung mit einigen Ausnahmen den gemeindlichen Notariaten vorbehalten. Wir können sie jedoch umfassend beraten, die ensprechenden Dokumente vorbereiten, die Urkunden für eine zügige Abwicklung bei den Notariaten einreichen und für sie auch den Kontakt mit den Notariaten und Drittstellen wahrnehmen und evtl. weiter benötigte Zustimmungen oder Bewilligungen einholen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen im Ehegüterrecht (Errungenschaftbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) oder im Erbrecht (gesetzliche Erbteile, Pflichtteile, Erbvorbezug, Erbverzicht, Enterbung, Zuweisung bestimmter Gegestände etc.) anzupassen. Folgende Mittel stehen dafür zur Verfügung:

  • Ehevertrag
  • Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag
  • kombinierter Ehe- und Erbvertrag
  • Testament

Es ist nicht in jedem Fall erforderlich, einen Erbvertrag abzuschliessen. Das Resultat einer umfassenden Beratung kann auch sein, dass die gesetzliche Regelung die konkreten Verhältnisse abdeckt und kein Handlungsbedarf besteht.

Im Jahr 2013 ist eine neues Erwachsenenschutzrecht (früher «Vormundschaftsrecht») in Kraft getreten. Ein Ziel des Rechts ist, die Selbstbestimmung für den Fall eines künftigen Schwächezustands zu fördern. Jede Person, die volljährig und urteilsfähig ist und und nicht unter einer umfassenden Beistandschaft steht, kann einen Vorsorgeauftrag erteilen. Damit kann sie für den Fall, dass sie urteilsunfähig wird, eine andere Person damit beauftragen, sich um die Personensorge oder Vermögenssorge zu kümmern oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.

Gerne entwerfen wir einen Vorsorgeauftrag für Sie.

Landtwing Law AG, Gestaltung von Verträgen

Haben Sie gewusst, dass Verträge nicht unbedingt in einer trockenen Juristensprache abgefasst sein müssen? Manchmal müssen rechtliche und Marketingaspekte unter einen Hut gebracht werden. Dafür sind wir die richtigen Partner für Sie.
Oftmals werden im «Copy/Paste»-Verfahren sehr umfangreiche Verträge oder AGB erstellt, die kaum praxistauglich sind. Durch einen schlecht gemachten Vertrag wird mehr Verwirrung gestiftet, als es bei einem «Handschlaggeschäft» der Fall wäre.
Erfahrung mit dem Führen von Prozessen über Vertragsstreitigkeiten ist die Basis, um durch eine gute Vertragsredaktion künftige Prozesse zu vermeiden. Dank eines fundierten wirtschaftlichen Hintergrunds und Kenntnisse und Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten gestalten wir Verträge, die nicht nur die Rechte und Pflichten gut definieren, sondern auch hilfreich sind, wenn es zu Spannungen zwischen den Parteien kommt.

Neben den häufigeren Beurkundungsvorgängen des Gesellschafts-, Ehe- und Erbrechts gibt es weitere Vorgänge, die öffentlich beurkundet werden müssen. Insbesondere sind dies:

  • Bürgschaften
  • eidesstattliche Erklärungen
  • direkt vollstreckbare Urkunden
  • Verlosungen
  • Schrankfachöffnungen

Grundsätzlich können alle Arten von Verträgen (z.B. Kaufverträge, Kooperationsverträge etc.) in der Form der öffentlichen Beurkundung geschlossen werden. Der Vorteil einer öffentlichen Beurkundung eines «normalen» Vertrages ist vor allem die erhöhte Rechtssicherheit.

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit von Unterschriften sowie die Übereinstimmung einer Kopie, einer Abschrift oder eines Auszuges mit dem Original eines Dokumentes amtlich bestätigt.

Gerne holen wir für den internationalen Verkehr auch Apostillen und Überbeglaubigungen ein, wo nötig auch bei den konsularischen Diensten des Ziellandes.

Unser Ziel ist eine umfassende Beratung. Diese umfasst vor allem die Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche (gerichtlich oder aussergerichtlich), die Redaktion von Verträgen, AGB, Erklärungen, die Erstellung juristischer Gutachten.
Dies schliesst nicht nur eine rechtliche Beratung ein. Wichtig sind auch wirtschaftliche, psychologische, strategische und verhandlungstaktische Aspekte.
Wir arbeiten wenn nötig mit externen, kostenbewussten Spezialisten zusammen, zu denen wir oftmals langjährige Beziehungen haben.

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt mit der Landtwing Law AG