Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen im Ehegüterrecht (Errungenschaftbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) oder im Erbrecht (gesetzliche Erbteile, Pflichtteile, Erbvorbezug, Erbverzicht, Enterbung, Zuweisung bestimmter Gegestände etc.) anzupassen. Folgende Mittel stehen dafür zur Verfügung:
Es ist nicht in jedem Fall erforderlich, einen Erbvertrag abzuschliessen. Das Resultat einer umfassenden Beratung kann auch sein, dass die gesetzliche Regelung die konkreten Verhältnisse abdeckt und kein Handlungsbedarf besteht.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.