Wir beraten Sie gerne und bereiten grundbuchrechtliche Geschäfte für Sie vor wie:
- Kaufverträge
- Schenkungen / Erbvorbezüge
- Sacheinlageverträge
- Erbganganmeldungen
- Erbteilungen
- Stockwerkeigentumsbegründungen
- Errichtung von Baurechten
- Dienstbarkeitsverträge
- Landumlegungen (Mutationen)
- etc.
Bei diesen Geschäften ist die Beurkundung mit einigen Ausnahmen den gemeindlichen Notariaten vorbehalten. Wir können sie jedoch umfassend beraten, die ensprechenden Dokumente vorbereiten, die Urkunden für eine zügige Abwicklung bei den Notariaten einreichen und für sie auch den Kontakt mit den Notariaten und Drittstellen wahrnehmen und evtl. weiter benötigte Zustimmungen oder Bewilligungen einholen.