Im Jahr 2013 ist eine neues Erwachsenenschutzrecht (früher “Vormundschaftsrecht”) in Kraft getreten. Ein Ziel des Rechts ist, die Selbstbestimmung für den Fall eines künftigen Schwächezustands zu fördern. Jede Person, die volljährig und urteilsfähig ist und und nicht unter einer umfassenden Beistandschaft steht, kann einen Vorsorgeauftrag erteilen. Damit kann sie für den Fall, dass sie urteilsunfähig wird, eine andere Person damit beauftragen, sich um die Personensorge oder Vermögenssorge zu kümmern oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
Gerne entwerfen wir einen Vorsorgeauftrag für Sie.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.